Einladung zum 4. Erbbaurechtskongress im Februar 2017

Kongress

Am 20. & 21. Februar 2017 lädt der Deutsche Erbbaurechtsverband zum vierten Mal zu seiner jährlichen, öffentlichen Fachtagung nach Nürnberg ein. Die Vorträge thematisieren unter anderem steuerliche Aspekte des Erbbaurechts. Für die Gestaltung des Vertragswerkes und der geplanten Reform der Grundsteuer stellen sich in diesem Zusammenhang auch steuerrechtliche Fragen bei Ablauf von Erbbaurechtsverträgen.

Das Programm und weitere Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf finden Sie hier.

Aktuelles

Alle ansehen

Ihre Meinung zählt: Umfrage zum Erbbaurecht!

Wir machen Weihnachtsurlaub

Erbbaurechte: Das gehört in den Vertrag

Müssen Erbbaurechte sozial sein?