Vierter Erbbaurechtskongress am 20. und 21. Februar 2017

Der Deutsche Erbbaurechtsverband lädt im Februar 2017 bereits zum vierten Mal zum Erbbaurechtskongress ein. Am 20. und 21. Februar treffen sich Erbbaurechtsgeber, Juristen, Banker, Wissenschaftler und Immobilienexperten aus ganz Deutschland in Nürnberg, um sich über das Erbbaurecht in all seinen Facetten auszutauschen.

In Fachvorträgen beleuchten die Experten zum Beispiel die Auswirkung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf das Erbbaurecht, die marktgerechte Ausgestaltung des Erbbauzinses, die Banken- und Gutachterperspektive auf das Erbbaurecht sowie steuerrechtliche Fragen. Zu den Referenten gehören Professor Dr. Dirk Löhr von der Hochschule Trier, Prof. Dr. Martin Meißner von der Kanzlei Reed Smith sowie Klaus Secker, Geschäftsführer der DGR – Deutsche Grundstücksrente GmbH. Die Moderation übernimmt Tobias Henkel, Direktor der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbandes.

„Der Erbbaurechtskongress hat sich als fester Termin für alle, die sich für das Thema interessieren und beruflich damit zu tun haben, etabliert. Schon beim dritten Erbbaurechtskongress 2016 hatten wir 85 Teilnehmer. Für 2017 erwarten wir mindestens die gleiche Zahl“, erklärt Hans Christian Biallas, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. „Die Gäste schätzen die Expertenvorträge ebenso wie den Austausch mit Kollegen und die Möglichkeit zur Vernetzung.“

Der vierte Erbbaurechtskongress findet am Montag, den 20. und am Dienstag, den 21. Februar 2017 statt. Die Teilnahmegebühr für beide Kongresstage beträgt 395,- Euro zzgl. MwSt. für Verbandsmitglieder und 495,- Euro zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder. Veranstaltungsort ist das NH Collection Nürnberg City Hotel. Weitere Informationen zum Programm und Anmeldung unter: www.erbbaurechtsverband.de/kongress2017

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