Zum 4. Erbbaurechtskongress, der am 20. und 21. Februar 2017 in Nürnberg stattfand, begrüßte der Deutsche Erbbaurechtsverband mehr als 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Darunter waren viele große Bestandshalter wie Stiftungen und Kommunen ebenso wie Gutachter, Juristen und Finanzexperten.
Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Verbandes, Hans-Christian Biallas, übernahmen am Nachmittag des ersten Kongresstages die Referenten das Wort. In vier Vorträgen setzten sie sich mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf das Erbbaurecht auseinander – zum Beispiel mit der Bankensicht, mit Aspekten der Grundsteuer, der nachhaltigen Bestandsplanung und der Gestaltung der Erbbaurechtsverträge. Der Abend gab beim gemeinsamen Essen Raum für vertiefende Gespräche und Kontaktpflege.
Marktgerechter Zins und rechtliche Fallstricke
Am Vormittag des zweiten Tages standen rechtliche Fallstricke und steuerliche Aspekte des Erbbaurechts, der marktgerechte Erbbauzins sowie das Erbbaurecht als Antwort auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf dem Programm. Als Moderator des Kongresses überzeugte abermals Tobias Henkel, Direktor der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbandes, der professionell und unterhaltsam durch das Programm führte.
Jedes Jahr kommen mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu unserem Erbbaurechtskongress“, freut sich Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. „Das zeigt uns: Das Thema braucht einen Rahmen für den professionellen Austausch. Insbesondere angesichts der politischen Diskussion um knappen Wohnraum und die Bezahlbarkeit des Wohnens hat das Erbbaurecht gute Antworten zu bieten.
Der Termin für den 5. Erbbaurechtskongress steht bereits fest: Er soll am 26. und 27. Februar in Leipzig stattfinden. Wer über die Planung auf dem Laufenden gehalten werden möchte, kann unter info@erbbaurechtsverband.de Informationen anfordern.
- Bildquelle: Deutscher Erbbaurechtsverband e.V. / Thomas Kirchner