Wirtschaftskanzlei GÖRG tritt dem Erbbaurechtsverband bei

DERV_Mitglieder

Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wird ab dem 1. Januar 2020 Fördermitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei gehört das Immobilienwirtschaftsrecht, zu dem an den fünf großen Standorten Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln und München mit mehr als 50 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten wird.

In Frankfurt a.M. und Berlin verfügt die Kanzlei zudem über eigene Notariate. Neben dem Erbbaurecht umfasst die immobilienrechtliche Beratung vor allem die Bereiche Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, das gewerbliche Mietrecht sowie das private und öffentliche Baurecht.

Als Fördermitglied unterstützt GÖRG den Erbbaurechtsverband und dessen Vereinszweck in Gestalt der Aufklärung über das Erbbaurecht, den Austausch darüber und die Vernetzung von Expertinnen und Experten. „Wir freuen uns, dass wir eine so prominente Kanzlei wie GÖRG als Mitglied für unseren Verband gewinnen konnten“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Dr. Christoph Mönig, Partner bei GÖRG, ergänzt: „Wir bringen uns gern mit unserer fachlichen Expertise in den Erbbaurechtsverband ein. Wir beraten Unternehmen der Immobilienbranche, Stiftungen und die öffentliche Hand laufend zum Erbbaurecht und kennen die Themen sowohl aus anwaltlicher als auch aus notarieller Sicht.“

www.goerg.de

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