Leserumfrage: ErbbauZ erhält Durchschnittsnote 1,9

csm_ErbbauZ_5_2022_3cd1a40095

Seit Februar 2020 gibt der Deutsche Erbbaurechtsverband gemeinsam mit dem Verlag C.H. Beck die Zeitschrift für Erbbaurecht (ErbbauZ) heraus. Eine Befragung der Leserinnen und Leser zeigt: Das Heft kommt gut an.

Im Februar bis März 2021 befragte der Verlag die Leserinnen und Leser mittels Print- und Online-Fragebögen. 88 Prozent der Befragten bewerten die ErbbauZ als „sehr gut“ oder „gut“. Im Durchschnitt erhielt die ErbbauZ die Schulnote 1,9. Insbesondere

  • die fachliche Qualität,
  • der Informationsgehalt und
  • die Aktualität

wurden bei der Bewertung positiv hervorgehoben.

87 Prozent der Befragten stufen Themen rund um Grundbuchrecht als „wichtig“ oder „sehr wichtig“ ein. Darauf folgen das Sachenrecht (76 Prozent), das Schuldrecht (69 Prozent) und das Baurecht (44 Prozent). Auf positive Resonanz stoßen auch die Beiträge zur Rechtsprechung: Rund die Hälfte der Befragten würde sich in Zukunft mehr Beitrage in dieser Rubrik wünschen.

Mehr über die ErbbauZ erfahren

Aktuelles

Alle ansehen

Wir machen Weihnachtsurlaub

Müssen Erbbaurechte sozial sein?

Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Das Erbbaurecht als Instrument der kommunalen Bodenpolitik