In der letzten Ausgabe der ErbbauZ in diesem Jahr schreibt Professor Dr. Martin Häublein über den Genehmigungsvorbehalt bei der Bestellung von Erbbaurechten zu den eigenen Gunsten.
Dr. Steffen Ott befasst sich mit der Standdauer der Bauwerke auf Erbbaurechtsgrundstücken und Dr. Johann Andreas Dieckmann veröffentlicht den zweiten Teil seines Beitrags über das Eigentümererbbaurecht als alternatives Gestaltungsmittel bei der Planung von Erbbaurechts-Wohngebieten. Die Urteilskommentierung steuert Rechtsanwalt Dr. Christoph Mönig bei.