Köln will das Erbbaurecht verstärkt für den Wohnungsbau nutzen

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Die Stadt Köln will bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau zukünftig vorrangig das Erbbaurecht nutzen. Über eine entsprechende Beschlussvorlage soll der Rat in seiner Sitzung am 17.03.2022 entscheiden.

Zukünftig soll für die ersten 60 Jahre der auf 80 Jahre angelegten Erbbaurechte ein besonders günstiger Erbbauzinssatz von jährlich 1,5 Prozent des Grundstückswertes gelten, wenn sich der Bauherr verpflichtet, mindestens 30 Prozent geförderten und 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbau zu realisieren. Dadurch soll eine gute Mischung der Bevölkerung gefördert werden.

Die günstigen Mietpreise müssen in der Regel für 60 Jahre garantiert werden. Ab dem 61. Jahr sind Mieterhöhungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich. Die Verpflichtung, die Mieten für die geförderten und die preisgedämpften Wohnungen nur moderat, also niedriger als gesetzlich zulässig, steigen zu lassen, wird im Grundbuch so abgesichert, dass sich die Mieterinnen und Mieter unmittelbar darauf berufen können.

“Mit der vorliegenden Beschlussvorlage für die Nutzung des Erbbaurechtes für den mehrgeschossigen Wohnungsbau möchten wir der Politik ein unbürokratisches Instrument vorschlagen, um langfristig günstigen Wohnraum in Köln zu sichern”, erklärt Liegenschaftsdezernent William Wolfgramm und unterstreicht: “Mit dem Erbbaurecht-Modell will die Stadt Köln die steigende Mietpreisentwicklung zumindest für einen Teil von Wohnungen abfedern.”

Wer die Auflagen für den niedrigen Erbbauzins nicht erfüllen kann oder will, muss einen Erbbauzins von 4 Prozent des Grundstückswertes pro Jahr zahlen. Die im Erbbaurecht vergebenen Flächen bleiben im Vermögen der Stadt, auch wenn sie ihrem Zugriff für lange Zeit entzogen sind. Oberbürgermeisterin Henriette Reker betont: “So gehen wir mit dem knappen Gut ‚Fläche‘ nachhaltig um und werden unserer Verantwortung für kommende Generationen gerecht. Mit der Anwendung des Erbbaurechts nutzt die Stadt ein wohnungs- und stadtentwicklungspolitisches Steuerungsinstrument, von dem wir eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Boden- und Immobilienpreise erwarten.”

Für Investorinnen und Investoren bietet das Erbbaurecht den Vorteil, dass die Investitionssumme geringer ist, sie von weiterhin steigenden Bodenwerten unabhängig sind und dass der Erbbauzins nur alle drei Jahre angepasst wird. Wenn es bei der Vergabe städtischer Grundstücke sinnvoll ist, wird es auch weiterhin den klassischen Grundstücksverkauf geben. Die Regel soll aber künftig eine Vergabe im Rahmen des Erbbaurechtes sein.

Bei der Erarbeitung des nun vorgestellten Modells hatte sich die Stadt Köln in bundesweiten Arbeitskreisen mit anderen Kommunen beraten und mit den Akteuren des Wohnungsbauforums Köln ausgetauscht.

Zur Beschlussvorlage

Bild: Köln. Quelle: michaelphilipp/Pixabay

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