Stuttgart passt Erbbaurechtskonditionen an

Stäffele Stadtrundgang  West
(Photo by Thomas Niedermueller / www.niedermueller.de)

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 17.02.2022 mit breiter Mehrheit einer Neuausrichtung der städtischen Bodenpolitik zugestimmt. Verbunden damit war die Anpassung der Erbbaurechtskonditionen: Ein geringerer Zins und eine 100-prozentige Entschädigung sollen künftig für eine bessere Akzeptanz sorgen.

2 Prozent Erbbauzins und 100 Prozent Entschädigung

Der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte für städtische Grundstücke liegt in Stuttgart künftig bei 2 Prozent der Bodenwertes und für Gewerbeimmobilien bei 3,5 Prozent. Die Erbbauzinsen können wahlweise als kapitalisierte Einmalzahlung zum Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt werden. Die Zustimmung zur Beleihung von Erbbaurechten soll für bis zu 100 Prozent des Wertes erteilt werden können – anstatt wie bisher nur bis zu 70 Prozent. Und: Bei Heimfall oder Zeitablauf werden Erbbaurechtsnehmer mit 100 Prozent des Gebäudewertes entschädigt.

Wahlrecht für bestimmte Unternehmen

Die städtische Stuttgarter Wohnungs‐ und Städtebaugesellschaft (SWSG), die Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften sowie die Partner des Bündnisses für Wohnen sollen beim Grundstückserwerb ein Wahlrecht zwischen Kauf und Erbbaurecht erhalten. Ansonsten erfolgt die Grundstücksvergabe im Erbbaurecht.

“Durch die vorgenommene Anpassung der Konditionen wird das Erbbaurecht alternativ zum Verkauf sowohl im Geschosswohnungsbau als auch beim Gewerbe attraktiver gestaltet. Dies erfolgt u.a. durch eine Reduzierung der Erbbauzinsen, durch eine höhere Beleihbarkeit sowie eine Anpassung bezüglich der Entschädigungen bei Heimfall und Zeitablauf. Dadurch wird u.a. die Akzeptanz eines Erbbaurechts als Beleihungsobjekt bei Banken erhöht”, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Stuttgart.

Nachhaltiger durch den städtischen Zugriff auf die Grundstücke

“Wir wollen mehr Flächen für den Wohnungsbau sichern. Wir wollen mehr Wohnraum, gerade auch für Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen schaffen. Wir wollen mehr städtischen Einfluss, auch bei vormals städtischen Grundstücken – entweder durch Erbbaurechte oder durch An‐, Vor‐ und Wiederkaufsrechte”, begründet Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper die Neuausrichtung. “Wir wollen aktiver, bezahlbarer und nachhaltiger sein. Aktiver, was den Flächenerwerb anlangt, bezahlbarer, was den Wohnraum anlangt und nachhaltiger, was den städtischen Zugriff auf die Grundstücke anlangt.”

Zur Beschlussvorlage

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Bild: Karlshöhe Stuttgart
Quelle: Stuttgart-Marketing GmbH / Thomas Niedermüller

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