Deutscher Erbbaurechtsverband wählt neuen Vorstand: Ingo Strugalla übernimmt den Präsidentenposten

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Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. hat auf seiner Mitgliederversammlung am 13.06.2022 einen neuen Vorstand gewählt: Ingo Strugalla ist ab sofort Präsident des Verbands. Tobias Henkel übernimmt das Amt des Vizepräsidenten. Neu in den Vorstand berufen wurden Michael Jung, Dr. Matthias Nagel und Dr. Hilke Schapp.

Der ehemalige Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands, Hans-Christian Biallas, war im Februar 2022 überraschend verstorben. Seine Nachfolge tritt nun Ingo Strugalla an, der seit der Gründung des Verbands 2013 dessen Vizepräsident gewesen war. Ingo Strugalla ist erfahrener Immobilienprofi und geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau, die mehr als 13.000 Erbbaurechte rund um Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Freiburg vergibt.

Tobias Henkel folgt Ingo Strugalla im Amt des Verbandsvizepräsidenten nach. Auch er gehört dem Vorstand des Deutschen Erbbaurechtsverbands schon seit dessen Gründung an. Henkel ist Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Stiftung Neuerkerode. Zuvor hatte er als Direktor die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz geleitet.

Michael Jung leitet als geschäftsführender Gesellschafter die Continuum Capital Investment Management GmbH. Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main entwickelt und vermarktet innovative Investmentkonzepte auf Grundlage des Erbbaurechts.

Dr. Matthias Nagel ist seit 2013 Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Nun gehört er erstmals auch dem Verbandsvorstand an. In der Klosterkammer Hannover, die mit mehr als 17.000 Erbbaurechten einer der größten Erbbaurechtsgeber Deutschlands ist, leitet Matthias Nagel die Liegenschaftsabteilung. Außerdem ist er Geschäftsführer der LIEMAK IT GmbH.

Dr. Hilke Schapp wechselte nach mehrjähriger immobilienrechtlicher Tätigkeit in renommierten Anwaltskanzleien vor fünf Jahren in den Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen). Dort befasst sie sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Erbbaurecht, zunächst vor allem aus rechtlicher Perspektive und seit Juni 2022 als Referatsleitung im Vertrieb. Sie hat die FHH bei der Verhandlung bedeutender Erbbaurechtsverträge vertreten.

„So traurig der Anlass für die Neuwahl des Verbandsvorstands war – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in dem neuen Team und erwarten uns frische Impulse für den Verband und die Positionierung des Erbbaurechts in Deutschland“ sagt der frischgewählte Präsident Ingo Strugalla. „Es ist gut, dass wir mit Hilke Schapp und Michael Jung nun auch die Kommunen und die freie Wirtschaft im Verbandsvorstand repräsentieren können.“

Bild: Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands e. V. und geschäftsführender Vorstand der Stiftung Schönau
Quelle: Stiftung Schönau

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