100-jährige Mietpreisbindungen in Hamburg

hamburg-gb1075f397_1920

In Hamburg sollen städtische Grundstücke für den Wohnungsbau künftig nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Für rund 1.000 Wohnungen pro Jahr sollen außerdem besondere Konditionen gelten: vergünstigte Mieten für 100 Jahre. Darauf haben sich die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen mit den Volksinitiativen “Keine Profite mit Boden und Miete” geeinigt.

Damit endet ein seit Februar 2021 laufender Verhandlungsprozess. Der Kompromiss wurde am 02.11.2022 von den Regierungsfraktionen bestätigt und soll am 16.11.2022 in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht werden. Die Volksinitiativen haben im Gegenzug zugesagt, das ursprünglich geplante Volksabstimmungsverfahren zu beenden.

“Wir halten an unserem Ziel fest, in jedem Jahr 10.000 neue Wohnungen auf den Weg zu bringen. Neu ist, dass durchschnittlich 1.000 neue öffentlich geförderte Mietwohnungen mit hundertjährigen Mietpreisbindungen pro Jahr auf den städtischen Flächen entstehen sollen. In unserer Verantwortung wird es weiterhin liegen, für eine gute soziale Durchmischung und stabile Nachbarschaften zu sorgen. Wichtig ist, dass wir auf Grundlage der jetzt vorliegenden Vereinbarungen für alle Beteiligten eine Verlässlichkeit und langfristige Planungssicherheit schaffen. Ich bin sicher, dass dies von allen Verhandlungspartnern der vergangenen Monate unterstützt wird”, sagte Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt.

„Mit dieser neuen Leitlinie können wir erreichen, dass die Flächen von Stadt und Konzern Hamburg in Zukunft insgesamt stetig wachsen. Die Stadt verpflichtet sich durch diese Einigung zukünftig zu einer positiven Flächenbilanz. Dazu haben wir uns schon seit einigen Jahren erfolgreich auf den Weg gemacht, wir kaufen mehr an als zu verkaufen. Aber wir brauchen in Einzelfällen weiter Spielräume für die Stadtentwicklung – das konnte in den schwierigen Gesprächen mit der finalen Einigung noch gewahrt werden. Wir werden bei der Umsetzung der Einigung auch unsere öffentlichen Unternehmen in die Pflicht nehmen: Unsere Konzernunternehmen müssen mit einer Andienungspflicht zukünftig Flächen, die sie selbst nicht mehr brauchen, der Stadt oder anderen Tochtergesellschaften der Stadt anbieten. So bleibt Grund und Boden verlässlich in städtischer Hand. Gleichzeitig sind wir als Stadt in der Pflicht, Erbbaurechte auch in wohnungspolitisch schwierigen Zeiten attraktiv zu halten. Da hilft meine Zusage, dass wir trotz Zinswende den Erbbauzins weiter günstig halten wollen. Hamburg hat bundesweit die attraktivsten Erbbaurechtskondiditionen – das soll und muss so bleiben!“, kommentierte Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel die Einigung.

Mehr über das Thema erfahren: zum Beitrag der NDR vom 02.11.2022

Aktuelles

Alle ansehen

Müssen Erbbaurechte sozial sein?

Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Das Erbbaurecht als Instrument der kommunalen Bodenpolitik

Prof. Dr. Karl Winkler „Klauseln, die praktisch in jedem Erbbaurechtsvertrag enthalten sind, sollten zum gesetzlichen Inhalt mit Änderungsvorbehalt gemacht werden“