Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

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In zehn deutschen Stadien wird momentan die Fußball-EM 2024 ausgetragen. Vier davon stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken, wie eine Recherche des Deutschen Erbbaurechtsverbands ergab. 

Die „Allianz Arena“ – während der EM: „Munich Football Arena“ – beispielsweise gehört der Allianz Arena München Stadion GmbH, deren alleinige Eigentümerin die FC Bayern München AG ist. Das Grundstück, auf dem die Arena steht, befindet sich aber im Eigentum der Stadt München. 

Insgesamt beruhen vier der zehn deutschen EM-Stadien auf einem Erbbaurecht, nämlich

  • die Düsseldorf Arena, 
  • die Munich Football Arena, 
  • die Stuttgart Arena und  
  • das Volksparkstadion in Hamburg. 

Strategische Gründe

„Erbbaurechte für Fußballstadien sind in Deutschland keine Seltenheit. Häufig möchten die Städte aus strategischen Gründen Eigentümer des Grundstücks bleiben. Außerdem erzielen sie durch den Erbbauzins weiterhin Einnahmen daraus. Auch die Nutzungsart des Grundstücks kann in den Verträgen festgeschrieben werden. So erhält sich der Erbbaurechtsgeber ein gewisses Maß an Einflussnahme. Das ist umso wichtiger, je größer die Bedeutung des Stadions oder des Grundstücks für die Stadt ist“, sagt Dr. Matthias Nagel, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Auf der anderen Seite erhalten die Vereine ein eigentumsgleiches Recht und langfristige Planungssicherheit. Denn Erbbaurechte laufen üblicherweise über viele Jahrzehnte.“ 

Bilder:
Stuttgart Arena. Quelle: VfB Stuttgart 
Munich Football Arena. Quelle: B. Ducke
Düsseldorf Arena. Quelle: D.LIVE GmbH & Co. KG / Peter Weihs
Volksparkstation in Hamburg. Quelle: HSV
(von links oben nach rechts unten)

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