Erbbaurechte kommen wieder in Mode. Denn sie können Bodenspekulationen verhindern und Menschen zu erschwinglichem Wohneigentum verhelfen. Aber nicht nur Privathäuser werden auf fremdem Grund gebaut. Auch zahlreiche bekannte Bauwerke in ganz Deutschland stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. hat einige spektakuläre Beispiele zusammengestellt.
Häufig verbinden Kommunen Erbbaurechte mit einem bestimmten Verwendungszweck – wie der Sportförderung. Deshalb befinden sich oft Fußballplätze, Stadien und andere Sportstätten auf Erbbaurechtsgrundstücken. Prominente Beispiele hierfür sind die Allianz Arena in München und die Mercedes-Benz Arena in Stuttgart. Außerdem soll das neue Stadion für Hertha BSC in Berlin auf einem Erbbaurechtsgrundstück errichtet werden. In Hamburg sind die Horner Rennbahn und das Tennisstadion am Rothenbaum Erbbaurechte.
Historisch oder hochmodern
Auch viele historische Bauwerke stehen auf fremdem Grund. Hierzu zählen die Hamburger Fischauktionshalle, das Kloster Rambin auf Rügen, das wiederaufgebaute Schloss Herrenhausen in Hannover sowie die Hahnentorburg und die Eigelsteintorburg in Köln.
Strategisch wichtige Grundstücke wechseln ebenfalls nur selten den Besitzer. Aus diesem Grund sind zum Beispiel der Hamburger Flughafen, die gewerblichen Flächen im Fischereihafen von Bremerhaven und der JadeWeserPort in Wilhelmshaven Erbbaurechte.
Aber auch bei großen Neubauprojekten werden heute wieder vermehrt Erbbaurechte vergeben. Die neuen Konzertsäle in München, das DomRömer-Quartier in Frankfurt am Main und die Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Hermes-Papierfabrik in Düsseldorf sind in diesem Zusammenhang zu nennen. Daneben gibt es überall in Deutschland bekannte Bauwerke, die auf Erbbaurechtsgrundstücken stehen. Hierzu zählen der Spreepark in Berlin ebenso wie der Europaturm in Frankfurt und der Stuttgarter Fernsehturm.
„Für viele Grundstücke ist das Erbbaurecht die erste Wahl, weil der Eigentümer sie nicht endgültig aus der Hand geben möchte“, sagt Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtverbands. „Sehr oft sind die Erbbaurechtsgeber aber auch Kirchen und Stiftungen, die ihre Grundstücke gar nicht – oder nur in einem sehr engen rechtlichen Rahmen – verkaufen dürfen. Sie können auf diese Weise das Grundstück behalten und ihr Vermögen langfristig sichern.“