Erbbaurechtskongress 2018 in Leipzig

Bereits zum fünften Mal trifft sich 2018 die deutsche Erbbaurechtsszene auf dem Erbbaurechtskongress. Dieser findet am 26. und 27. Februar 2018 in Leipzig statt. Veranstalter ist der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. Er erwartet circa 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – darunter Entscheider aus Stiftungen, Kirchen und Kommunen, Wissenschaftler, Juristen, Finanzexperten und Dienstleister.

Der Erbbaurechtskongress ist die größte Fachveranstaltung im deutschsprachigen Raum zum Thema. Hier kommt einmal jährlich die Branche zusammen, um sich in persönlichen Gesprächen auszutauschen und in Fachvorträgen weiterzubilden. Zum Programm gehören 2018 unter anderem die Vorstellung einer Studie über das Erbbaurecht in Deutschland und ein Vortrag von Prof. Shihe Fu von der Universität Chengdu über das Erbbaurecht in China. Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, stellvertretende Vorsitzende des V. Zivilsenats am Bundesgerichtshof, stellt die aktuelle Rechtsprechung zum Erbbaurecht vor. Daneben bieten die Pausen und das Abendprogramm genug Raum für Gespräche und das Knüpfen neuer Kontakte.

Die Teilnahmegebühr beträgt 470,- Euro für Mitglieder des Deutschen Erbbaurechtsverbands und 590,- Euro für Nicht-Mitglieder. Veranstaltungsort ist das Radisson Blu Hotel in Leipzig. Weitere Informationen, das gesamte Kongressprogramm und

Aktuelles

Alle ansehen

Müssen Erbbaurechte sozial sein?

Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Das Erbbaurecht als Instrument der kommunalen Bodenpolitik

Prof. Dr. Karl Winkler „Klauseln, die praktisch in jedem Erbbaurechtsvertrag enthalten sind, sollten zum gesetzlichen Inhalt mit Änderungsvorbehalt gemacht werden“