Wohneigentum bilden mit wenig Eigenkapital

Zweifamilienhaus

In den eigenen vier Wänden wohnen, aber den Kaufpreis für das Grundstück sparen – das verspricht das Erbbaurecht. Dabei wird das Eigentum am Grundstück vom Eigentum am Haus getrennt. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. sagt, für wen sich dieses Instrument besonders lohnt.

Der durchschnittliche Kaufpreis für Bauland ist in Deutschland seit 2011 kontinuierlich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) lag der Kaufwert pro Quadratmeter 2016 bei 127,93 Euro. Gleichzeitig wurde durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Kreditvergabe noch strenger reglementiert. Für viele Interessenten ist es deshalb heute schwer, überhaupt Wohneigentum zu bilden. In dieser Situation kann das Erbbaurecht eine gute Alternative sein. Denn hierbei kauft Interessent nur das Haus, nicht aber das Grundstück. Stattdessen zahlt er einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.

Bezahlbarer Weg aus der Miete ins Eigentum

Damit ist das Erbbaurecht insbesondere für Käufer interessant, die über wenig Liquidität verfügen oder ihr Eigenkapital schonen möchten. Außerdem lohnt es sich für alle, die einen bezahlbaren Weg aus der Miete ins Eigentum suchen, aber nicht in der Lage sind, auch noch hohe Grundstückskosten zu finanzieren. Auch für Menschen, die ihr Haus an die nachkommende Generation weitergeben möchten, ist das Erbbaurecht geeignet: Erstens laufen die Verträge meist sehr lange – nämlich bis zu 99 Jahre – und zweitens wird den Erbbaurechtsnehmern in der Regel nach Ablauf des Vertrages ein Verlängerungsangebot gemacht. Denn auch die Erbbaurechtsgeber sind an stabilen und langfristigen Verhältnissen interessiert.

Aktuell günstige Erbbauzinsen möglich

Laut einer Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbandes aus dem Sommer 2017 liegt der Erbbauzins für Wohnimmobilien aktuell bei durchschnittlich 3,1 Prozent des Grundstückswertes pro Jahr. Doch angesichts der allgemein niedrigen Zinsen sind momentan auch günstigere Konditionen möglich. Die Stadt Hamburg hat beispielsweise den Erbbauzins auf 2,1 Prozent gesenkt. In Berlin sieht der Koalitionsvertrag vor, dass Erbbauzinsen abgesenkt werden können, um förderungswürdige Ziele zu verwirklichen.

Die größten Erbbaurechtsgeber in Deutschland sind Kommunen, Stiftungen und Kirchengemeinden. Wer sich für ein Erbbaurecht interessiert, sollte deshalb in seiner Stadt oder Gemeinde sowie bei Landeskirchenämtern und Bistümern nachfragen. Auch die großen Immobilienportale im Internet veröffentlichen Erbbaurechtsangebote.

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