Unsere Veranstaltungen zum Thema Erbbaurecht
Aktuelle
Veranstaltungen
Erbbaurecht im Steuerrecht
Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ist ausschließlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Sie werden in diesem Webinar dafür sensibilisiert an welchen Stellen steuerliche Auswirkungen erwachsen können.
12. November 2024, 14:00 – 16:30
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Praxishinweise aus der Verwaltung
In diesem Webinar werden für den beruflichen Alltag, in der Erbbaurechtsverwaltung, auf die Praxis bezogene Themen veranschaulicht.
19. November 2024, 14:00 – 15:30
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Die Übertragung von Erbbaurechten
Die Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. In diesem Webinar werden die verschiedenen Formen der Veräußerung erörtert und andere Gründe , die zu einer Übertragung führen.
21. November 2024, 14:00 – 16:30
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Ablauf von Erbbaurechten und vorzeitige Erneuerung
Dieser Workshop soll zum einen die rechtlichen Grundlagen vermitteln und andererseits die Teilnehmer für Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken bei Ablauf von Erbbaurechten sensibilisieren. Ein weiteres Ziel ist es, den Teilnehmern einen Einblick in die Verwaltungspraxis der anderen Teilnehmer zu geben und eine Diskussion zu ermöglichen.
5. Dezember 2024, 10:00 – 16:00
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Erbbaurecht für Einsteiger in die Verwaltungspraxis
Seminar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
Sie sind neu im Bereich des Erbbaurechts unterwegs. Benötigen Grundlegendes Wissen in diesem speziellen Fachbereich. Unser Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die praktische Verwaltung von Erbbaurechten.
21. Januar 2025, 10:00 – 16:00
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Der Erbbaurechtsvertrag
Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
In diesem Webinar werden übliche vertragliche Regelungen erläutert und der spätere Umgang mit Ihnen skizziert. Die wichtigsten Vorschriften des Erbbaurechtsgesetzes werden dabei ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsprechung. Sie gewinnen dabei einen ersten Eindruck von den Gestaltungsoptionen, aber auch von den Problemfeldern von gängigen Erbbaurechtsverträgen aus den letzten 70 Jahren.
13. Februar 2025, 14:00 – 16:30
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Die Übertragung von Erbbaurechten
Webinar
Kategorie: Einsteiger Grundwissen
Die Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. Wir wollen Ihnen darstellen, ob und welche Auswirkungen eine Veräußerung auf den Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragen in diesem Zusammenhang zu klären sind. Es wird eingegangen auf die Ursachen für die Übertragung von Erbbaurechten sowie weitere mögliche Gründe.
7. Mai 2025, 14:00 – 16:30
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Verwaltung von Erbbaurechten – Haushaltsrechtliche Vorgaben und Digitalisierungsmöglichkeiten
Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene
In diesem Webinar werden die Vorgaben des Haushaltsrechts für die Bestellung, die Verwaltung und insbesondere die Verlängerung von Erbbaurechten besprochen.
Während das Erbbaurechtsgesetz den Parteien bei der Gestaltung viele Freiheiten einräumt, gibt es für kommunale Erbbaurechtsgeber bei der Bestellung, Verwaltung und Verlängerung zahlreiche haushaltsrechtliche Vorgaben. Die geforderte Gleichbehandlung der Erbbaurechtsnehmer ermöglicht dabei allerdings auch zahlreiche Digitalisierungsmöglichkeiten, die einen rechtssicheren und verwaltungsarmen Umgang auch einer Vielzahl von Erbbaurechten ermöglichen.
14. Mai 2025, 14:00 – 16:30
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Der Erbbauzins
Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
In diesem Webinar werden Sie den Erbbauzins etwas genauer betrachten. Auf welche vertraglichen Besonderheiten sollte acht gegeben werden. Welche Methoden gibt es um den Erbbauzins fair zu gestalten. Tauschen Sie sich mit den Teilnehmenden über die bisherigen Erfahrungen aus und klären Sie offene Fragen mit unserem Referierenden.
19. Mai 2025, 14:00 – 16:30
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Heimfall und / oder Vertragsstrafe ?
Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene
In diesem Webinar werden den Teilnehmenden einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.
Zunächst werden den Teilnehmenden die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.
Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.
Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.
5. Juni 2025, 14:00 – 16:30
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Besondere Gestaltungsfragen des Erbbaurechtsvertrages
Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene
Gegenstand des Webinars ist die vertiefte Erörterung besonderer Gestaltungsfragen des Erbbaurechtsvertrages. Anhand von Beispielen werden folgende Themenkomplexe erörtert:
1. Der Rangrücktritt des Grundbuchberechtigten zugunsten des Erbbaurechts – Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten
2. Ausübung des Heimfalls – Risiken für den Grundstückseigentümer
3. Umstellung laufender Verträge auf die wertgesicherte Erbbauzinsreallast
Der Dozent erläutert die Hintergründe und stellt Lösungsansätze für die genannten Gestaltungsfragen vor. Anhand von Praxisbeispielen werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, diese Themen durch vorausschauendes Handeln erfolgreich zu bewältigen.
24. Juni 2025, 14:00 – 16:30
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Praxishinweise aus der Verwaltung
In diesem Webinar werden für den beruflichen Alltag, in der Erbbaurechtsverwaltung, auf die Praxis bezogene Themen veranschaulicht.
17. September 2025, 14:00 – 15:30
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Bewertung von Erbbaurechten und erbbaurechtsbelasteten Grundstücken
Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
Für Verhandlungen zur Begründung eines Erbbaurechtes, für die Veräußerung, für die Beleihung sind Kenntnisse über die Bewertung von Erbbaurechten und erbbaurechtsbelasteten Grundstücken unerlässlich. Zudem sichern Kenntnisse über Wertverhältnisse Kommunen vor Unterwertvergaben, Stiftungen schützen sich vor Vermögensverlusten, Unternehmen können Transaktionen revisionssicher abwickeln.
Seminarziel ist, Auswirkungen rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen auf den Wert von Erbbaurechten und Erbbaurechtsgrundstücken aufzuzeigen. Die Teilnehmer sollen hierfür selbst Werte einschätzen können, Gutachten Dritter hinterfragen und Verträge wirtschaftlich sinnvoll gestalten können. Das Seminar richtet sich dabei insbesondere an „Nicht-Sachverständige“, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit der Thematik Erbbaurecht befasst sind.
23. September 2025, 09:00 – 13:00
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Die Belastung von Erbbaurechten
Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
In diesem Webinar werden den Teilnehmenden die verschiedenen Arten von Belastungen eines Erbbaurechts vorgestellt und die rechtliche Möglichkeit des Zustimmungsvorbehalts des Grundstückseigentümers. Neben vertraglichen Gestaltungsoptionen werden die Rechtsbehelfe des Erbbauberechtigten bei Verweigerung der Zustimmung und die anerkannten Verweigerungsgründe des Grundstückseigentümers vorgestellt.
Dabei werden Fallbeispiele zu Belastungen aus der Praxis diskutiert und die Rechtsfolgen der Belastungen bei Heimfall und Zeitablauf. Das Webinar soll für die praktische Erbbaurechtsverwaltung rechtliche und strategische Gestaltungsempfehlungen geben. In der abschließenden Diskussion können die Teilnehmenden Fragen stellen und eigene Fälle schildern.
12. November 2025, 14:00 – 16:30
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Die Wertsicherung des Erbbauzinses
Webinar
Kategorie: Einsteiger / Grundwissen
In diesem Webinar werden den Teilnehmern die verschiedenen Arten möglicher Wertsicherungsklausel vorgestellt. Zudem wird erörtert, ob und wie auch eine nachträgliche Änderung der Wertsicherungsklausel möglich wäre.
Im Weiteren wird aufgezeigt, wie man Wertsicherungen in Verträgen durchführen kann, in denen keine Wertsicherungsklausel vereinbart worden ist. Schließlich wird vertieft auf den § 9a ErbbauRG eingegangen, deren Inhalt und Anwendung aufgezeigt wird und aktuellere Rechtsprechung dazu beleuchtet. Das Webinar soll vor allem für die praktische Arbeit Handlungsempfehlungen geben. Im Anschluss können die Teilnehmer Fragen stellen und eigene Fälle schildern, um diese in die abschließende Diskussion mit einfließen zu lassen.
19. November 2025, 14:00 – 16:30
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Ablauf von Erbbaurechten und vorzeitige Erneuerung
Dieser Workshop soll zum einen die rechtlichen Grundlagen vermitteln und andererseits die Teilnehmer für Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken bei Ablauf von Erbbaurechten sensibilisieren. Ein weiteres Ziel ist es, den Teilnehmern einen Einblick in die Verwaltungspraxis der anderen Teilnehmer zu geben und eine Diskussion zu ermöglichen.
8. Dezember 2025, 10:00 – 16:00
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Erbbaurechts-
kongresse
Erbbaurechtskongress 2025
2025 findet unser Erbbaurechtskongress in Frankfurt am Main statt. Die Finanzmetropole bietet den idealen Rahmen für das Schwerpunktthema „Erbbaurechte: Finanzierung und Investment“.
24. März 2025 – 25. März 2025, 12:30
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Häufige Fragen zu Veranstaltungen
Angesprochen sind Menschen, die Ihre Erfahrungen im Bereich des Erbbaurechts professionalisieren möchten bzw. Interessierte, die von einem umfangreichen Wissensaustausch in diesem speziellen Themenfeld profitieren möchten. Dazu zählen Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand, von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen, der Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie private Erbbaurechtsausgeber, welche sich mit dem Erbbaurecht befassen.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. ist Veranstalter der Webinare, Workshops, Weiterbildungen und Erbbaurechtskongresse, welche auf der Seite unter www.erbbaurechtsverband.de/veranstaltungen aufgeführt sind.
Kooperationsveranstaltungen, werden als diese explizit ausgewiesen.
Sie können sich über unsere Website anmelden.
Website: Unsere aktuellen Webinare und Workshops sowie den aktuellsten Erbbaurechtskongress finden Sie unter www.erbbaurechtsverband.de/veranstaltungen. Auf der Seite der Veranstaltungen, finden Sie unter der Kurzansicht den Button Anmeldung. Über diesen kommen Sie direkt zum Anmeldeformular.
In dem Webinar oder Workshop für das Sie sich direkt interessieren bzw. in dem Sie sich in der Deatilansicht befinden, finden Sie die Möglichkeit zur Anmeldung unten in “orange” : Zu dieser Veranstaltung anmelden. Dieser Link leitet Sie automatisch zum Anmeldeformular weiter.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zugeschickt. Relevante Anreiseinformationen finden Sie auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite. Wenn Sie sich über unsere Website anmelden, erhalten Sie sofort eine Anmeldebestätigung.
Ja, Sie erhalten am Ende eines Workshops ein Teilnahmezertifikat ausgehändigt. Bei Webinaren und dem ERbbaurechtskongress geschieht dies auf Anfrage und wird nach der Veranstaltung via E-Mail versendet.
Wir behalten uns vor, die Veranstaltungen bei weniger als 8 Teilnehmern kurzfristig abzusagen.Dies bezieht sich auf die Auswahl unserer Webinare und Workshops.
Um sich von unseren Veranstaltungen abzumelden, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail inklusive Angabe des Veranstaltungstitels mit dem Betreff “Teilnahmestornierung” an info(at)erbbaurechtsverband.de. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer Anfrage. Die Stornierung ist nur schriftlich möglich.
Bei Stornierungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden 50 % des Teilnahmebetrages in Rechnung gestellt.
Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung erstellt. Die Zahlung der Rechnung per Überweisung möglich.
Die Webinare des Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. werden nicht aufgezeichnet. Diese werden von den Referierenden live umgesetzt.
Sie erhalten, einige Tage vor Webinarbeginn, die LogIn-Daten via E-Mail von uns zugesendet. Bitte achten Sie darauf, dass Sie uns bei Anmeldung die korrekten Daten zukommen lassen.
Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Wir empfehlen, für eine bessere Akkustik, ein Headset zu nutzen. So können auch Störgeräusche von außen minimiert werden.
Hardware:
Windows PC mit Mikrofon/Lautsprecher, Headset bzw. Konferenzlautsprecher oder auch Konferenztelefon
Software:
entweder die kostenlose Teams Windows App oder eine aktuelle Version des Browsers Microsoft Edge oder Google Chrome
Netzwerk:
von den Clients, die MS Teams verwenden sollen, müssen die TCP Ports 80 und 443 und die UDP Ports 3478-3481 für ausgehende Verbindungen in Ihrem Netzwerk geöffnet sein
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten bei Microsoft.
Teilnahme an einer Teams-Besprechung:
https://support.office.com/de-de/article/teilnehmen-an-einer-besprechung-ohne-ein-teams-konto-c6efc38f-4e03-4e79-b28f-e65a4c039508
Details zu den Hardwareanforderungen für die Teams App:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/hardware-requirements-for-the-teams-app
Details zu den Netzwerkanforderungen:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/upgrade-prepare-environment-prepare-network
Unser Kooperationspartener ist die LIEMAK GmbH. Diese unterstützt die Webinare des Deutschen Erbbaurechtsverband e.V.
Sie dienen als Ansprechpartner für unsere Referierenden und sorgen für einen reibungslosen technischen Ablauf.
Das Team des Erbbaurechtsverbandes ist Ihr Ansprechpartner sowohl für Mitglieder als auch für alle sonstigen Anfragen rund um das Erbbaurecht.
Bürozeiten: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Unsere Dozenten bzw. Referierenden stellen wir Ihnen auf unserer Webseite unter www.erbbaurechtsverband.de/Veranstaltungen/referierende vor.
Präsenzveranstaltungen / Workshops: In der Veranstaltungsgebühr sind die Unterlagen, das Mittagsessen, die Kaffeepause sowie die bereitgestellten Getränke enthalten. Achtung! Etwaige Reisekosten, Übernachtungs- und Parkgebühren sind nicht im Veranstaltungspreis enthalten.
Online-Veranstaltungen: In der Veranstaltungsgebühr sind die digitalen Unterlagen enthalten.
Für beide Veranstaltungsformate erhalten Sie via E-Mail eine Teilnahmebestätigung.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie in unserer Datenschutzerklärung erfahren, wie wir mit Ihren Daten umgehen.
Unsere AGBs haben wir Ihnen hier verlinkt: https://www.erbbaurechtsverband.de/agb/
Die Referierenden unserer Webinare und Workshops