Die Stadt Freiburg vergibt städtische Grundstücke zur Wohnnutzung vorrangig im Erbbaurecht. In einer neuen Infobroschüre stellt sie die Konditionen hierfür vor.
Die Laufzeit für neu vergebene Erbbaurechte beträgt in Freiburg 75 Jahre. Der Regelerbbauzins liegt bei 3 Prozent des Bodenwerts pro Jahr. Für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel Familien mit Kindern sind Boni vorgesehen.
“Das neue Erbbaurecht ist familiengerecht, sozial ausgewogen und bietet den Erbbau- berechtigten individuelle Regelungen bei sich verändernden Rahmenbedingungen. Wir haben dabei eine Systematik entwickelt, die schwerpunktmäßig langfristig günstige Mieten, aber auch Eigentum für Familien im Fokus hat”, heißt es in der neuen Erbbaurechtsbroschüre der Stadt Freiburg.