Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 25.11.2021 hat die Hansestadt Lübeck die Konditionen für einzelne Segmente von Erbbaurechten neu festgelegt. Die neuen Regelungen betreffen Erbbaurechte für Mehrfamilienhäuser, gewerbliche Nutzungen und Gemeinbedarfsnutzungen. Ziel ist es, künftig mehr Geschosswohnungsneubau auf Erbbaurechtsgrundstücken zu realisieren, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum vorzuhalten und den Anteil des geförderten Wohnungsbaus insgesamt zu steigern.
So soll unter anderem bei neu auszugebenden sowie bei zu verlängernden Verträgen für Grundstücke mit Geschosswohnungsbauten der Erbbauzins künftig dinglich wertgesichert auf 2 Prozent festgesetzt werden. Bislang lag dieser in der Hansestadt bei 5 Prozent. Wird mehr als 50 Prozent sozial geförderter Wohnraum gebaut, soll der Erbbauzins dinglich wertgesichert auf 1,7 Prozent für die ersten 35 Jahre – das entspricht der maximalen Laufzeit der Förderung – festgesetzt werden. Erst ab dem 36. Jahr werden 2 Prozent Erbbauzins fällig. Hier hat die Stadt insbesondere Azubi- und Studierendenwohnheime im Blick. Auch die Höhe der Entschädigung, neu beschlossen wurden 100 Prozent bei Auslaufen des Erbbaurechts, soll Investoren für das Erbbaurecht in der Hansestadt erwärmen. Die Laufzeiten der Verträge sind auf wahlweise 40, 60 oder 80 Jahren festgesetzt.
Und noch eine Neuerung hat die Bürgerschaft beschlossen: Erbbaurechtsgrundstücke mit Mehrfamilienhäusern, sofern diese mehr als fünf Wohneinheiten enthalten, mit Gemeinbedarfsnutzung oder mit gewerblicher Nutzung sollen künftig nicht mehr an die Erbbauberechtigten verkauft werden.
Bild: Lübeck
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