Die neue Ausgabe der ErbbauZ befasst sich schwerpunktmäßig mit Banken und ihrem Umgang mit dem Erbbaurecht – ein Thema, das auch den Deutschen Erbbaurechtsverband beschäftigt.
Helge Pitz von der Continuum Capital Investment Management GmbH steuert einen Best-Practice-Beitrag über die Bewertung durch die Banken bei. Rechtsanwalt Peter Freckmann widmet sich der Beleihung des Erbbaurechts. Und Rolf Novy-Huy von der Stiftung trias erklärt, warum Erbbaurechtsgrundstücke sinnstiftende Geldanlagen sind. “Das Erbbaurecht und Banken – keine echte Traumbeziehung” lautet der Titel des Interviews mit Rechtsanwalt und Notar Stefan Meusel.