Der marktgerechte Erbbauzins sorgt auf den Kongressen des Deutschen Erbbaurechtsverbands regelmäßig für lebhafte Diskussionen. In der neuen Ausgabe der ErbbauZ erklärt Dirk Löhr, Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier, im Interview, was in seinen Augen „marktgerecht“ ist. Matthias Nagel, Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands steuert einen Beitrag über partnerschaftliche Erbbaurechtsverträge bei.
Außerdem enthält die aktuelle Ausgabe der ErbbauZ den zweiten Teil des Beitrags von Christine Schmidt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche über die Bilanzierung von Erbbaurechtsverträgen nach deutschem Recht gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS). Harald Wilsch vom Amtsgericht München befasst sich in seinem Aufsatz mit den vielen wichtigen Aspekten, die bei der Verlängerung eines Erbbaurechts zu beachten sind. Die Urteilskommentierung übernimmt Mareike Schäfer von der Klosterkammer Hannover.
Wenn es Erbbaurechtsthemen gibt, über die Sie in dieser Zeitschrift gern etwas schreiben oder lesen möchten, lassen Sie es uns wissen. Die Redaktion freut sich über Anregungen unter erbbauz@beck.de.