Zum Jahresende gibt es eine extra-volle Ausgabe der Zeitschrift für Erbbaurecht (ErbbauZ), die der Deutsche Erbbaurechtsverband gemeinsam mit dem Verlag C.H. Beck herausgibt: Im Interview spricht Johannes Baumgartner von den Stiftungen der Erzdiözese Freiburg über Erbbau-Konzepte. Christine Schmidt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche zeigt, wie die Bilanzierung von Erbbaurechtsverträgen nach deutschem Recht gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) funktioniert.
Notar Dr. Johann Andreas Dieckmann beleuchtet in seinem Aufsatz das Vorkaufsrecht der Gemeinschaft der Wohnungserbbauberechtigten am Erbbaugrundstück. Dr. Florian Wiesner, Notar und Partner der Kanzlei FPS, setzt sich mit dem Wohnungserbbaurecht auf Gesamterbbaurecht auseinander. Harald Wilsch vom Amtsgericht München befasst sich mit der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungserfordernis von Erbbaurechten im Grundbuchverfahren. Die Urteilskommentierung steuert Friederike Bock von der Klosterkammer Hannover bei.