Am 02.07.2019 gab das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Empfehlungen der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ bekannt. Darin heißt es:
1. Die Baulandkommission empfiehlt, das Erbbaurecht stärker als ergänzendes Instrument zur Bereitstellung von bezahlbarem Bauland, insbesondere auch für den Geschosswohnungsbau, zu nutzen. Die BImA sollte analog zur BImA-Verbilligungsrichtlinie Vergünstigungen auch auf Erbbaurechtsverträge gewähren.
2. Die Baulandkommission weist darauf hin, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Verträge und das berechtigte Vertrauen der Erbbaurechtsnehmer auf langfristige Sicherheit für den Erfolg entscheidend sind. Sie empfiehlt die Entwicklung neuer, an die geänderten wirtschaftlichen Zielstellungen und Perspektiven angepasster sowie vom Nachhaltigkeitsgedanken geprägter gemeinsamer Musterverträge für Erbbaurechtsverhältnisse.
3. Die Baulandkommission empfiehlt, den Bekanntheitsgrad des Erbbaurechts sowohl bei kommunaler als auch privater Eigentümerschaft als Instrument zur Baulandaktivierung und langfristigen Sicherung von Grundstücken und vereinbarten Nutzungen zu erhöhen.
Der Deutsche Erbbaurechtsverband hatte über den „Fachdialog Erbbaurecht“ seinen Standpunkt in die Beratungen einbringen können. Er begrüßt die Empfehlungen im Hinblick auf das Erbbaurecht. Insbesondere hält er es für sinnvoll, die Bekanntheit des Erbbaurechts weiter zu erhöhen und die Interessen der Erbbaurechtsnehmer in der Vertragsgestaltung stärker zu berücksichtigen. Fraglich erscheint es in seinen Augen allerdings, Musterverträge anzubieten. Denn diese können dem Einzelfall oft nicht gerecht werden.