Erbbaurechtskongress 2019 in Dortmund: Rekordbeteiligung und lebhafte Diskussionen

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Draußen herrschten frühlingshafte Temperaturen, drinnen wurde lebhaft diskutiert, als am 25. und 26.02.2019 in Dortmund der 6. Erbbaurechtskongress stattfand. Mit mehr als 120 Gästen war der Kongress so gut besucht wie noch nie.

Wie immer war die Frage nach dem richtigen Erbbauzins ein Thema, das die Gemüter erregte: Die einen halten an einem festen Prozentsatz des Bodenwertes fest. Die anderen nehmen die Investorenperspektive ein und fordern „marktgerechte Erbbauzinsen“. Dies wurde besonders deutlich bei der Podiumsdiskussion am ersten Kongresstag. Daran beteiligten sich auf der Bühne Claus Jilg von der Erzdiözese Freiburg, Alois Jütten vom Erzbistum Köln, Stefan Meusel von der 3A Partnergesellschaft mbH sowie Professor Dr. Steffen Sebastian vom International Real Estate Business School (IREBS) in Regensburg.

Das Erbbaurecht ist im Kommen

Einig waren sich die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer darin, dass das Erbbaurecht im Kommen ist. Immer mehr Kommunen gehen im Sinne einer strategischen Bodenpolitik dazu über, vermehrt – oder sogar ausschließlich – Erbbaurechte auszugeben. Das steigende Interesse am Thema belegen zwei neue Studien, die auf dem Kongress vorgestellt wurden: Eine aktuelle Untersuchung der IREBS beschäftigt sich mit dem Erbbaurecht als alternatives Anlagevehikel für Investoren. Die Erbbaurechtspraxis deutscher Kommunen und das Potenzial für den Wohnungsbau untersucht eine Expertise der GEWOS GmbH im Auftrag des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung sowie des Bundesinnenministeriums.

Traditionell ist ein Blick über den Tellerrand Bestandteil des Erbbaurechtskongresses. 2019 lieferte diesen Barry Funt aus den USA von Allegiance Investment Advisors (AIA) – hervorragend übersetzt von Professor Dr. Sebastian Löhr.

Am zweiten Tag zeigten die Vorträge von Professor Dr. Ulrich von Jeinsen, GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare, sowie Dr. Johannes Weber vom deutschen Notarinstitut, dass auch juristische Themen kurzweilig präsentiert werden können. Dr. Martin Töllner von Töllner und Függe gab einen Einblick in die Bewertungspraxis bei ablaufenden Erbbaurechten.

„Wir brauchen diesen Kongress“

„Die starke Beteiligung und die lebhaften Diskussionen zeigen uns: Wir brauchen diesen Kongress“, lautet das Fazit von Dr. Matthias Nagel, dem Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands.

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