Wohngipfel in Berlin: das Potenzial von Erbbaurechten nutzen!

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Heute fand im Bundeskanzleramt der lange angekündigte Wohngipfel statt. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verbänden diskutierten dabei über Möglichkeiten, mehr Wohnungen zu bezahlbaren Preisen zu schaffen. In einer Beschlussvorlage kündigte die Regierung an, für bundeseigene Grundstücke die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um auch das Erbbaurecht nutzen zu können. Außerdem werde die Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ bis Sommer 2019 Vorschläge für eine bessere Baulandpolitik erarbeiten. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. appelliert an die Verantwortlichen, auch hierbei die Potenziale des Erbbaurechts zu berücksichtigen.

Grundstücke behalten, Bodenspekulationen verhindern

Denn: Das Erbbaurecht ermöglicht die Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem darauf stehenden Gebäude. Der Grundstückseigentümer kann also Bauland zur Verfügung stellen, ohne seinen Grund und Boden verkaufen zu müssen. „So können Städte und Gemeinden sowie Privatpersonen Wohnungsbau ermöglichen und bleiben gleichzeitig Herr über ihre Grundstücke“, erklärt Hans-Christian Biallas, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Außerdem werden auf diese Weise Bodenspekulationen verhindert.“

Langfristiger Einfluss auf Nutzungsart und Miethöhe

Auf die Nutzung der Grundstücke können Erbbaurechtsgeber langfristig Einfluss nehmen, indem sie entsprechende Inhalte in den Erbbaurechtsvertrag aufnehmen. So kann beispielsweise der Eigentümer der Immobilie verpflichtet werden, diese für den Mietwohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Ebenso kann die Höhe des Erbbauzinses an die Einhaltung bestimmter Auflagen – wie etwa die Höhe der Miete – gekoppelt werden. Wenn der Erbbaurechtsnehmer dann die Miete über den vereinbarten Satz hinaus erhöht, würde auch der Erbbauzins steigen, den er selbst zu zahlen hat.

Soziale Steuerung

Viele Grundstückseigentümer nutzen schon jetzt das Erbbaurecht, um bestimmte Ziele oder Zielgruppen zu fördern – etwa indem sie Erbbaurechte bevorzugt an Familien, Baugemeinschaften oder soziale Einrichtungen vergeben oder indem sie den Erbbauzins für diese Zielgruppen geringer ansetzen. So können sie langfristig Einfluss auf die soziale Durchmischung in den Quartieren nehmen.

„In unseren Augen drängt sich das Erbbaurecht geradezu auf, wenn es darum geht, eine nachhaltige Bodenpolitik zu betreiben und preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Wer ernsthaft über bezahlbares Wohnen nachdenkt, kommt daran nicht vorbei“, erklärt Hans-Christian Biallas. „Insofern hoffen wir stark, dass die Expertenkommission zur nachhaltigen Baulandmobilisierung das Erbbaurecht in ihre Vorschläge einbezieht.“

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