Der Verband:
Die Stimme des Erbbaurechts in Deutschland
Das Erbbaurecht ist zeitgemäß und in der Praxis erprobt
Erbbaurechtsflächen gibt es in vielen Gemeinden. Aber die wenigsten wissen, wie das Erbbaurecht funktioniert oder haben ein lückenhaftes Wissen darüber, was zu Vorurteilen führt. Das will der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. ändern. Als Multiplikator und Gestalter wollen wir über das Erbbaurecht informieren und in die öffentliche Diskussion bringen. Denn bei vielfältigen Bau-Projekten wird heute schon deutlich, dass das Erbbaurecht ein wichtiger Baustein ist, um privates Wohnen und öffentliche Einrichtungen auch bei hohen Grundstückspreisen zu adäquaten Konditionen zu ermöglichen. Auch für gewerbliche Investitionen ist das Erbbaurecht ein interessantes Instrument.
Im Deutschen Erbbaurechtsverband e. V. haben sich namhafte Erbbaurechtsausgeber aus den Bereichen Stiftung und Kirche zusammengeschlossen, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren. Der Verband ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.
Öffentliche Diskussionen aus Basis objektiver Informationen
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. besitzt aktuelle und sachlich fundierte Informationen zum Thema Erbbaurecht, da er das Wissen und die Erfahrung von Mitgliedern und Interessierten aus Wissenschaft und Praxis bundesweit bündelt. Er versteht sich als objektive Informationsquelle für das Erbbaurecht in Deutschland und möchte zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit, Politik und Medien sein.
Im Deutschen Erbbaurechtsverband e. V. haben sich namhafte Erbbaurechtsausgeber aus den Bereichen Stiftung und Kirche zusammengeschlossen, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren. Der Verband ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet.
Als Sprecher des Erbbaurechts setzen wir uns ein für
- die Steigerung von Bekanntheit und Reputation des Erbbaurechts in der Öffentlichkeit,
- nehmen Stellung zu grundsätzlichen Fragen zum Erbbaurecht in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik,
- initiieren Round-Table-Gespräche mit Teilnehmern aus Politik, Wissenschaft und Praxis,
- fördern den Informationsaustausch unter den Mitgliedern,
- veranstalten Fachtagungen und Fortbildungsmaßnahmen und
- veröffentlichen und fördern das wissenschaftliche Arbeiten zum Erbbaurecht.
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