Mitglied werden
Öffentlichkeitsarbeit für das Erbbaurecht unterstützen, Erfahrungen mit anderen Mitgliedern austauschen und aktuell informiert sein
Starke Stimme für das Erbbaurecht:
Im Deutschen Erbbaurechtsverband e. V. haben sich namhafte Erbbaurechtsausgeber zusammengeschlossen. Wir
- setzen uns für die Bekanntheit und Reputation des Erbbaurechts in der Öffentlichkeit ein
- nehmen zu grundsätzlichen Fragen zum Erbbaurecht in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik Stellung
- sind Ansprechpartner für die Medien
- fördern den Informationsaustausch unter den Mitgliedern
- veranstalten Kongresse, Workshops und Seminare
- veröffentlichen Studien zum Erbbaurecht und
- geben in Kooperation mit dem Verlag C.H. Beck zweimonatlich die Zeitschrift für Erbbaurecht (ErbbauZ) heraus
Ihre Vorteile
einer Mitgliedschaft:
- Direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um das Erbbaurecht durch den Verband.
- Vernetzung mit Erbbaurechtsgebern sowie anderen Expertinnen und Experten.
- Austausch und Kooperation zwischen den Mitgliedern.
- Vergünstigte Teilnahme an Kongressen, Seminaren und Workshops.
- Kostenloser, zweimonatlicher Erhalt der „Zeitschrift für Erbbaurecht“ (ErbbauZ) und Online-Zugang zu deren Inhalten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Sie!
Ordentliche Mitglieder des Vereins können rechtsfähige Personengesellschaften werden, die Erbbaurechte ausgeben, verwalten oder die Rechtsaufsicht über Rechtspersonen ausüben, die Erbbaurechte ausgeben oder die Interessen der vorgenannten Einrichtungen vertreten, sowie juristische und natürliche Personen, die Erbbaurechte haben.
Fördermitglieder können juristische und natürliche Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften werden, die Interesse an der Förderung des Vereinszwecks haben, ohne selbst Erbbaurechtsausgeber oder -verwalter oder in sonstiger z. B. wissenschaftlicher, juristischer Weise mit dem Erbbaurecht beschäftigt zu sein. Die Fördermitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.