Dieses Webinar wird im Anschluss an den ersten Teil I den bislang eröffneten Überblick über die im Titel benannten Rechtsregime anhand von Fallbeispielen konkretisieren.
Oftmals wird unter Hinweis auf die Entscheidung des EUGH in der Rechtssache C‑451/08 Müller sowie auf die Regelungen des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB eine Pflicht zur Durchführung von wettbewerblichen Verfahren für Grundstücksverträge der öffentlichen Hand, mithin auch für Erbbaurechtsverträge, nahezu leichtfertig abgetan. Die sorgsame Prüfung der konkreten Voraussetzungen für diese Ausnahmen vom Vergaberecht werden hierbei vernachlässigt, so dass ausschreibungspflichtige Konzessionen im Gewande eines Erbbaurechtsvertrages meist versehentlich nicht ausgeschrieben werden. Zudem werden oft die weiteren Rechtsregime, die zur Ausschreibungspflicht des Erbbaurechtsvertrages führen können, nicht betrachtet.
Es wird im Rahmen eines Workshops Gelegenheit gegeben, konkrete Fallgestaltungen im Rahmen einer gemeinsamen Herleitung anhand der erläuterten Grundsatzprüfung überschlägig einzuordnen.
Angaben zur Dozention
Frau Berg-Packhäuser studierte Rechtswissenschaften an der Justus Liebig Universität, Gießen. Seit dem Jahr 2004 ist Friederike Berg-Packhäuser als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei (Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede & Tastrup b. Flensburg) tätig, seit dem Jahr 2011 auch als Mediatorin. Frau Berg-Packhäuser ist Fachanwältin für Vergaberecht. Im Schwerpunkt ist Frau Berg-Packhäuser auf das öffentliche und private Wirtschaftsrecht spezialisiert.
Seit dem Jahr 2006 entwirft und verhandelt sie für die Seite des Grundstückseigentümers (zumeist Landes- oder Kommunalgesellschaften) jährlich eine Vielzahl gewerblicher Erbbaurechtsverträge mit meist sehr hohen Investitionssummen. Zumeist sind diese Erbbaurechtsverträge in wettbewerbliche Verfahren einzubinden. Frau Berg-Packhäuser berät und vertritt vornehmlich die öffentliche Hand gemeinsam mit den vier angestellten RechtsanwältInnen ihrer Kanzlei in den Bereichen Erbbaurecht, Miet- und Pachtrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Beihilferecht sowie in den Bereichen allg. Wirtschafts- und Vertragsrecht.
Frau Berg-Packhäuser ist Mitautorin eines Handbuchs für Fachanwälte im Vergaberecht (dort: Konzessionsrecht) und hält regelmäßige Vortragsveranstaltungen zu Themen des gewerblichen Erbbaurechts, insbesondere in Kombination mit den Gebieten des Vergaberechts, Kartellrechts und Beihilferechts.
In der Tagungsgebühr sind die Tagungsunterlagen enthalten. Diese werden im Anschluss an das Webinar versendet.
Dieses Webinar des Deutschen Erbbaurechtsverband e.V. wird unterstützt von der LIEMAK IT GmbH.
Das Webinar wird über Microsoft Teams durchgeführt. Wir empfehlen, für eine bessere Akkustik, ein Headset zu nutzen. So können auch Störgeräusche von außen minimiert werden.
Hardware:
Windows PC mit Mikrofon/Lautsprecher, Headset bzw. Konferenzlautsprecher oder auch Konferenztelefon
Software:
entweder die kostenlose Teams Windows App oder eine aktuelle Version des Browsers Microsoft Edge oder Google Chrome
Netzwerk:
von den Clients, die MS Teams verwenden sollen, müssen die TCP Ports 80 und 443 und die UDP Ports 3478-3481 für ausgehende Verbindungen in Ihrem Netzwerk geöffnet sein
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten bei Microsoft.
Teilnahme an einer Teams-Besprechung:
https://support.office.com/de-de/article/teilnehmen-an-einer-besprechung-ohne-ein-teams-konto-c6efc38f-4e03-4e79-b28f-e65a4c039508
Details zu den Hardwareanforderungen für die Teams App:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/hardware-requirements-for-the-teams-app
Details zu den Netzwerkanforderungen:
https://docs.microsoft.com/de-de/microsoftteams/upgrade-prepare-environment-prepare-network
Rechtliches
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei weniger als 8 Teilnehmern kurzfristig abzusagen.