• Die Übertragung von Erbbaurechten

    21.11.2024, 14:00 Uhr bis 21.11.2024, 16:30 Uhr

    iStock-1419631265

    Die Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. In diesem Webinar werden die verschiedenen Formen der Veräußerung erörtert und andere Gründe , die zu einer Übertragung führen.

    Es wird dargestellt, ob und welche Auswirkungen eine Veräußerung auf den Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragen in diesem Zusammenhang oft zu klären sind (z.B. Erbbauzinsanpassung, Verlängerung).

    Ursachen für die Übertragung von Erbbaurechten z.B. Veräußerung, Zustimmungsvorbehalt und sein Umfang bzw. Verweigerung, Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Übertragung.


Darum sollten Sie teilnehmen

Erbbaurechte können wie Grundstücke gehandelt werden. Ist es sinnvoll, Zustimmungsvorbehalte zur Veräußerung zu vereinbaren und welche Auswirkungen hat dies für die Praxis? Das Webinar soll mögliche Fallkonstellationen aufzeigen und den strategischen Umgang damit.

Details

Teilnehmergebühr

€ 199,00 inkl. Ust. für Verbandsmitglieder

€ 239,00 inkl. Ust. für Nichtmitglieder

Referent:

Ulrike Kost

Ulrike Kost, Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R., arbeitete über 30 Jahre in evangelischen Immobilienverwaltungen mit einem Schwerpunkt Erbbaurecht. Ihre Erbbaurechtserfahrungen sammelte sie in der Verantwortung für eine große erbbaurechtsgebende Stiftung mit über 10.000 Erbbaurechten sowie zuletzt im Rahmen der kirchlichen Rechts- und Vermögensaufsicht über die Immobilien von rund 1.530 bayerischen Kirchengemeinden und deren Beratung im Landeskirchenamt München. Neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit war sie lange Jahre Mitglied und stellv. Vorsitzende der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und begleitete in diesem Rahmen u.a. die bundesweite Entwicklung des Erbbaurechts und die Diskussionen zu einem einheitlichen Mustervertrag.

Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.

Zeiten

Beginn: 21.11.2024, 14:00 Uhr

Ende: 21.11.2024, 16:30 Uhr

Keine Location-ID gefunden.

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.

Aktuelles

Alle ansehen

Wir machen Weihnachtsurlaub

Müssen Erbbaurechte sozial sein?

Ohne Erbbaurecht keine EM: Vier von zehn EM-Stadien stehen auf Erbbaurechtsgrundstücken

Das Erbbaurecht als Instrument der kommunalen Bodenpolitik