• Die Übertragung von Erbbaurechten

    7.05.2025, 14:00 Uhr bis 7.05.2025, 16:30 Uhr

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    Webinar
    Kategorie: Einsteiger Grundwissen

    Die Übertragung von Erbbaurechten erfolgt in der Regel durch Veräußerung, für die ein Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers vereinbart werden kann. Wir wollen Ihnen darstellen, ob und welche Auswirkungen eine Veräußerung auf den Erbbaurechtsvertrag hat und welche Fragen in diesem Zusammenhang zu klären sind. Es wird eingegangen auf die Ursachen für die Übertragung von Erbbaurechten sowie weitere mögliche Gründe.


Darum sollten Sie teilnehmen

Folgende Aspekte werden Sie in diesem Webinar genauer betrachten:

  • verschiedene Formen der Veräußerung und andere Gründe
  • Erbbauzinsanpassungen
  • Verlängerungen von Erbbaurechten
  • Zustimmungsvorbehalte und sein Umfang bzw. Verweigerung
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Übertragung

Erbbaurechte können wie Grundstücke gehandelt werden. Ist es sinnvoll, Zustimmungsvorbehalte zur Veräußerung zu vereinbaren und welche Auswirkungen hat dies für die Praxis?
Das Webinar soll mögliche Fallkonstellationen aufzeigen und den strategischen Umgang damit.

Details

Teilnehmergebühr

€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder

€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.

Referent:

Ulrike Kost

Ulrike Kost, Leitende Kirchenrechtsdirektorin i.R., arbeitete über 30 Jahre in evangelischen Immobilienverwaltungen mit einem Schwerpunkt Erbbaurecht. Ihre Erbbaurechtserfahrungen sammelte sie in der Verantwortung für eine große erbbaurechtsgebende Stiftung mit über 10.000 Erbbaurechten sowie zuletzt im Rahmen der kirchlichen Rechts- und Vermögensaufsicht über die Immobilien von rund 1.530 bayerischen Kirchengemeinden und deren Beratung im Landeskirchenamt München. Neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit war sie lange Jahre Mitglied und stellv. Vorsitzende der Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD und begleitete in diesem Rahmen u.a. die bundesweite Entwicklung des Erbbaurechts und die Diskussionen zu einem einheitlichen Mustervertrag.

Durch ihre langjährige Nebentätigkeit als Dozentin für Erbbaurechtsseminare, die sie nun im Ruhestand fortführt, ist sie auch mit den Fragestellungen von Kommunen und Stiftungen als Erbbaurechtsgeber vertraut sowie vieler anderer, die an ihren Seminaren teilnehmen wie z.B. Wohnbaugesellschaften, Banker, Sachverständige für Immobilienbewertung, Notare, Rechtsanwälte und gewerblicher Unternehmen.

Zeiten

Beginn: 7.05.2025, 14:00 Uhr

Ende: 7.05.2025, 16:30 Uhr

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Tickets

Ticket-Typ Preis Plätze
Teilnahmegebühr Mitglieder €199,00
Teilnahmegebühr Nicht-Mitglieder €239,00

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