Programm
1. Tag: Montag, 04. März 2024
ab 12:30 Uhr
Ankommen und Mittagsimbiss
13:00 Uhr
Begrüßung durch den Präsidenten Ingo Strugalla
13:15 Uhr
Erbbaurechtspolitik der Stadt Hamburg
Senator Dr. Andreas Dressel, Freie und Hansestadt Hamburg, Präses der Finanzbehörde
14:00 Uhr
Erbbaurecht in Freiburg: Entwicklungen – Hintergründe – Konditionen
Bruno Gramich, Stadt Freiburg im Breisgau
14:45 Uhr Pause
15:15 Uhr
Renaissance des Erbbaurechts in deutschen Kommunen
Eva Maria Levold, Deutscher Städtetag
16:00 Uhr
Das dicke Ende kommt zum Schluss – Erbbaurecht zu Ende denken
Andreas Breitner, Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
16:45 Uhr Pause
17:15 Uhr
Podiumsdiskussion: „Umgang mit dem Erbbaurecht durch Kommunen“
Andreas Breitner, Senator Dr. Andreas Dressel, Bruno Gramich, Eva Maria Levold
19:00 Uhr gemeinsamer Ausklang und Get-togehter
2. Tag: Dienstag, 05. März 2024
09:00 Uhr
Integration des Erbbaurechts in Bauplanungs- und Städtebaurecht – unentdeckte Steuerungsmöglichkeiten
Prof. Dr. habil. Fabian Thiel, Frankfurt University of Applied Sciences
09:45 Uhr
Vergabe von Erbbaurechten im sog. Einheimischen Modell
Florian Swars, LIEMAK GmbH
10:30 Uhr Pause
11:00 Uhr
Berücksichtigung von ESG-Kriterien in Erbbaurechtsverträgen – warum ist das gut?
Prof. Dr.-Ing. Martin Töllner, International School of Management
11:45 Uhr
Verlängerung von Wohnungs- und Teilerbbaurechten
Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
12:30 Uhr
Verabschiedung durch den Vorstand
Dr. Matthias Nagel
anschließend Mittagsimbiss und Ausklang
Die Referierenden (A-Z)
Als Syndikusrechtsanwalt ist er zudem bei einem Dienstleister in der Erbbaurechtsverwaltung tätig und betreut dort ein Portfolio mit über 2400 Erbbaurechten.
Die Zeitschrift für Erbbaurecht Verlag C.H. BECK
ErbbauZ –
Die Fachzeitschrift
vermittelt als einzige Fachzeitschrift zum Erbbaurecht alles, was Sie dazu wissen müssen. Die ErbbauZ bildet die gesamte relevante Rechtsprechung ab und beleuchtet alle wesentlichen rechtlichen Aspekte des Erbbaurechts: Neben dem Schuldrecht und dem Sachenrecht behandelt sie alle angrenzenden Rechtsgebiete – Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz-, und Baurecht wie auch das Bilanzrecht und das Steuerrecht.
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