• Heimfall und / oder Vertragsstrafe ?

    5.06.2025, 14:00 Uhr bis 5.06.2025, 16:30 Uhr

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    Webinar
    Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene

    In diesem Webinar werden den Teilnehmenden einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.

    Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.

    Zunächst werden den Teilnehmenden die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.

    Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.

    Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.


Darum sollten Sie teilnehmen

Heimfall und Vertragsstrafe sind Themen, mit denen die meisten Erbbaurechtsgeber nach unserer Erfahrung – dankenswerter Weise – selten in Berührung kommen. Wenn es jedoch tatsächlich zu erheblichen Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers kommen sollte, ist die Bedeutung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden und für den Vertragsanwender eindeutigen und verständlichen vertraglichen Ausgestaltung der Reaktionsmöglichkeiten des Erbbaurechtsgebers nicht zu unterschätzen.

Details

Teilnehmergebühr

€ 199,00 inklusive Ust. – Mitglieder

€ 239,00 inklusive Ust. – Nicht-Mitglieder

In der Tagungsgebühr sind die Unterlagen des Referierenden enthalten.

Referent:

Katharina Garske

Die Dozentin, Frau Katharina Garske, berät seit 2014 als Rechtsanwältin vornehmlich Unternehmen in öffentlicher Hand und verhandelt in diesem Zusammenhang regelmäßig Erbbaurechtsverträge für hafenaffine Ansiedlungen. Frau Garske ist angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen, Worpswede.

Zeiten

Beginn: 5.06.2025, 14:00 Uhr

Ende: 5.06.2025, 16:30 Uhr

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Tickets

Ticket-Typ Preis Plätze
Teilnahmegebühr Mitglieder €199,00
Teilnahmegebühr Nicht-Mitglieder €239,00

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