Webinar
Kategorie: erweiterte Grundkenntnisse & Fortgeschrittene
In diesem Webinar werden den Teilnehmenden einige Möglichkeiten zur Gestaltung von Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen in Erbbaurechtsverträgen näher gebracht.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das für öffentliche Grundstückseigentümer zu berücksichtigende Verhältnismäßigkeitsgebot gelegt. Vor diesem Hintergrund werden u.a. auch die Besonderheiten bei einer Ausgestaltung der Heimfall- und Vertragsstrafen-Regelungen im Stufenverhältnis beleuchtet.
Zunächst werden den Teilnehmenden die, sich aus dem Erbbaurechtsgesetz ergebenden, wesentlichen Vorgaben für die vertragliche Ausgestaltung von Heimfall und Vertragsstrafe und die daraus resultierenden üblichen vertraglichen Gestaltungsvariationen vorgestellt.
Öffentliche Grundstückseigentümer müssen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung darüber hinaus stets auch das sich aus dem Grundgesetz ergebende Gebot der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Dies kann Auswirkungen auf die vertraglichen Regelungen zum Vorgehen des Erbbaurechtsgebers bei Pflichtverletzungen des Erbbaurechtsnehmers haben.
Zu Recht lässt sich die Frage stellen, ob es erforderlich ist, bei einer Vertragsverletzung unmittelbar den Heimfall zu erklären oder ob es nicht viel mehr angezeigt und verhältnismäßig (sowie interessengerecht) ist, den Erbbaurechtsnehmer zunächst durch Androhung und ggf. Ziehung einer Vertragsstrafe zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen anzuhalten.